Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.

Seit 1986 unterstütze ich Landwirte im steuerlichen Themenbereich der Land- und Forstwirtschaft.

Als 1995 zugelassene landwirtschaftliche Buchstelle berate ich Sie neben

Ihrer landwirtschaftlichen Buchführung und der Jahresabschlusserstellung

auch über Themen wie

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a ESTG)
Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik
Erstellung von BMELV-Abschlüssen
Höferecht
Hofübergabe
Planung der Erbfolge